FEIERN IM LABYRINTH

Unser Gelände mit Labyrinth Cafe & Bar und die Liegestuhl-Oase
sind die ideale Party-Location.

Wir bieten alkoholfreie und alkoholische Special Drinks,
Musik jeder Spielart und eine kulinarische Verpflegung nach Absprache.

Kontaktieren Sie uns bitte rechtzeitig per
E-Mail unter info@maislabyrinth-erfurt.de
oder ab 01. Juli 2011 telefonisch unter # 0152 – 070 115 89

 

MAISSPACE KINDERGEBURTSTAG

Unser Maislabyrinth bietet, was das Kinderherz begehrt. Die Spielangebote beschäftigen die kleinen Gäste ununterbrochen und immer wieder werden sie im Maislabyrinth verschwinden.

Das Geburtstagspaket für 6,50 Euro pro Gast beinhaltet:

- Tageskarte
- Verzehrbons im Wert von 4,00 Euro
- Nutzung unseres gesamten Geländes sowie der sanitären Anlagen
- einen MAISSPACE – Button

Der von Mama selbstgebackene Kuchen darf natürlich mitgebracht werden, ebenso kleine Naschereien. Wir bitten aber um Verständnis dafür, dass wir den Verzehr von darüber hinaus gehenden mitgebrachten Speisen und generell das Mitbringen von Getränken nicht gestatten können.

Dieses Angebot gilt ab 10 Personen gegen Voranmeldung.

 

Bitte kontaktieren Sie uns rechtzeitig per E-Mail bzw. ab 01. Juli 2011
unter der MAISSPACE Hotline # 0152 – 070 115 89

 

Wir benötigen folgende Angaben von Ihnen:

Name / Name des Geburtstagskindes/ Ihre Telefonnummer für eventuelle Rücksprachen/ gewünschtes Datum mit Ankunftszeit sowie einen alternativen Termin/ Anzahl der Personen (Kinder sowie Erwachsene) / Alter der Kinder

 

Privatfeiern auf dem MAISSPACE Gelände

(Familiengeburtstage / Sommerfeste / Betriebsausflüge)

In angenehmer Atmosphäre können Sie auf unserem Gelände einen wunderschönen Abend in netter Gesellschaft verbringen.

Auf Wunsch stellen wir Ihnen gern ein Arrangement für die kulinarische Betreuung Ihrer Veranstaltung zusammen (z. B. Grillbuffet – Standard ab 25 Personen/ Grillbuffet Exclusiv ab 30 Personen)

 

Kontaktieren Sie uns per E-Mail bzw. ab 01. Juli 2011 unter der MAISSPACE Hotline # 0152 – 070 11 589

 

Bitte bedenken Sie, dass wir das Mitbringen von Speisen und Getränken auch im Zusammenhang mit dem Ausrichten von Privatfeiern nicht gestatten können.